Geprüfte*r

Küchenmeister | Küchenmeisterin

Küchenmeisterin (Porträt) in einer Küche.

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Meisterprüfung

Unser Lehrgang zum/zur Küchenmeister*in bietet Ihnen die perfekte Plattform, um Ihr Können auf die nächste Stufe zu bringen.

Es erwarten Sie spannende Lektionen und praxisnahes Training, um Sie zum Küchenprofi von morgen zu machen. Unsere hochqualifizierten und erfahrenen Ausbilder begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Termine


Vollzeit

Beginn:
13.01.2025
Ende:
31.05.2025
U.-Std.
560
Mo. - Fr.
08:00 bis 15:30 Uhr
Berufsbegleitend

Beginn:
10.03.2025
Ende:
31.05.2026
U.-Std.
560
Mo. - Fr.
08:00 bis 12:00 Uhr

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Lehrgangsinhalte Küchenmeister


Küchenmeister und Köchin beim anrichten von Speisen.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Handlungsspezifische Qualifikationen

Ausbildereignung (AEVO)

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der AEVO (Ausbilder­eignungs­verordnung) nachzuweisen.

Wenn Sie die Ausbilder-Eignungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben genügt es, wenn Sie uns Ihre Zeugniskopie zusenden. Sie müssen dann den Lehrgang zur Ausbildereignung und die entsprechende Prüfung nicht mehr absolvieren.

Sollte das noch nicht der Fall sein, können Sie an unserem Lehrgang Ausbildung der Ausbilder teilnehmen.

Ausbildung der Ausbilder

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Entsprechend der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin".

Küchenmeister präsentiert Speisen zur Prüfung.
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, sind für die einzelnen Prüfungsteile folgende Bedingungen zu erfüllen:

Lehrgangsgebühren und Förderung


Lehrgangsgebühren

Die Teilnahmegebühr (wirtschaftsbezogene und handlungsbezogene Qualifikationen, Fachpraxis) beträgt 4.100,- €.
Die Gebühr für den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) beträgt 500,- €.
Zusätzlich zur Lehrgangsgebühr fallen Kosten für Fachliteratur von ca. 200,- € und für den Wareneinsatz (Fachpraxis) an.

Prüfungsgebühren

Es gilt die zur Zeit der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK Südwestsachen Chemnitz-Plauen-Zwickau.
Die Prüfungsgebühr beträgt (zur Zeit) 900,- € zuzüglich der Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung in Höhe von (zur Zeit) 240,- €.
Die zusätzlichen Kosten für die praktische Prüfung sind abhängig vom Warenkorb und der Teilnehmeranzahl

Förderung

Als Teilnehmer am Meisterlehrgang können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung haben.

Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen:

Steuerliche Förderung
Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen oder als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Stipendium

Als Teilnehmer am Küchenmeisterlehrgang können Sie sich um ein Stipendium der WALTER UND MARGARETE MÜLLER STIFTUNG bewerben.

Persönliche Beratung - kostenlos und unverbindlich


Sie möchten weitere Informationen zu unseren Meisterlehrgängen oder der Ausbildung der Ausbilder? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Beratung und Kontakt