Ausbildung der Ausbilder

Ihr Weg zum Ausbilderschein - Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung nach dem neuen Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilderin - mit Ausbilderschein - in der Küche mit Lehrling.

Wollen Sie Ihr Wissen und Können an die nächste Generation weitergeben?

Dann ist unser Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" genau das Richtige für Sie! In unserem praxisorientierten Lehrgang vermitteln wir Ihnen das essenzielle Rüstzeug, um ein*e hervorragende*r Ausbilder*in zu werden.

Sie lernen nicht nur, wie Sie Lerninhalte optimal strukturieren und vermitteln, sondern auch, wie Sie individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Auszubildenden eingehen.

Melden Sie sich noch heute an und erweitern Sie Ihre pädagogischen Fähigkeiten. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

Termine


Vollzeit

Beginn:

09.03.2024

Ende:

22.03.2024

U.-Std.
80
Mo. - Fr.
08:00 bis 15:30 Uhr

Anmeldeschluss: 31.01.2024
Vollzeit

Beginn:

06.05.2024

Ende:

17.05.2024

U.-Std.

80

Mo. - Fr.

08:00 - 15:30 Uhr


Anmeldeschluss: 31.03.2024

Alle Termine verstehen sich ohne schriftliche und mündliche Prüfung.
Die schriftlichen Prüfungen finden am 1. Dienstag im jeweiligen Folgemonat statt (außer März und September).
Die mündlichen Prüfungen folgen innerhalb 14 Tagen nach Ablegung der schriftlichen Prüfungen.

Lehrgangsinhalte Ausbilderkurs


Ausbilder mit Auszubildende bei einer Auswertung mit Laptop.
Der Ausbilderkurs ist entsprechend der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in vier Handlungsfelder gegliedert:
AEVO (Ausbildereignungsverordnung)

Voraussetzungen für den Ausbilderschein

Ein Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss sowohl persönlich (§ 29 BBiG) als auch fachlich (§ 30 BBiG) geeignet sein.

Ausbilder und Auszubildende vor einem Restaurant halten ein Schild in den Händen.

Fachliche Eignung

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten um junge Menschen auszubilden besitzen Sie, wenn Sie:

  1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben oder
  2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben oder
  3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben oder
  4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben haben, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist

und eine angemessene Zeit in dem Beruf praktisch tätig gewesen sind.

Kursgebühren und Förderung


Kursgebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 500,- €. (incl. Schulungsunterlagen).

Prüfungsgebühr

Es gilt die zur Zeit der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau.
Die Prüfungsgebühr beträgt (zur Zeit) 240,- €.

Förderung

Als Teilnehmer einer Weiterbildung können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung haben.

Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen:

Steuerliche Förderung
Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen oder als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Persönliche Beratung - kostenlos und unverbindlich


Sie möchten weitere Informationen zu unseren Meisterlehrgängen oder der Ausbildung der Ausbilder? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Beratung und Kontakt