Geprüfte*r
Restaurantmeister | Restaurantmeisterin
Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Meisterprüfung
Möchten Sie das gastronomische Gesamtkonzept meisterhaft beherrschen und Gäste mit unvergesslichen Erlebnissen begeistern?
Dann öffnet unser Lehrgang zum Restaurantmeister die Tür zu Ihrem Erfolg.
Nutzen Sie die Chance, Ihr gastronomisches Talent zu entfesseln. Melden Sie sich jetzt für unseren Lehrgang zum Restaurantmeister / zur Restaurantmeisterin an und leiten Sie Ihr eigenes Erfolgsrestaurant mit Leidenschaft und Perfektion.
Termine
Lehrgangsinhalte Restaurantmeister
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Ausbildereignung (AEVO)
Berufs- und arbeitspädagogische QualifikationWenn Sie die Ausbilder-Eignungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben genügt es, wenn Sie uns Ihre Zeugniskopie zusenden. Sie müssen dann den Lehrgang zur Ausbildereignung und die entsprechende Prüfung nicht mehr absolvieren.
Sollte das noch nicht der Fall sein, können Sie an unserem Lehrgang Ausbildung der Ausbilder teilnehmen.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Entsprechend der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin".Lehrgangsgebühren und Förderung
Lehrgangsgebühren
Die Teilnahmegebühr (wirtschaftsbezogene und handlungsbezogene Qualifikationen, Fachpraxis) beträgt 4.200,- €.
Die Gebühr für den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) beträgt 500,- €.
Zusätzlich zur Lehrgangsgebühr fallen Kosten für Fachliteratur von ca. 200,- € und für den Wareneinsatz (Fachpraxis) an.
Prüfungsgebühren
Es gilt die zur Zeit der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK Südwestsachen Chemnitz-Plauen-Zwickau.
Die Prüfungsgebühr beträgt (zur Zeit) 900,- € zuzüglich der Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung in Höhe von (zur Zeit) 240,- €.
Die zusätzlichen Kosten für die praktische Prüfung sind abhängig vom Warenkorb und der Teilnehmeranzahl
Förderung
Als Teilnehmer am Meisterlehrgang können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung haben.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen:
Steuerliche Förderung
Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen oder als Sonderausgaben geltend machen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.